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NoVA Steuer vereinfacht - Vollständige Automatisierung & Compliance

NoVA Steuerberechnung, Befreiungen und wie Autoblicker alle Compliance-Anforderungen automatisch abwickelt.

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Was ist die NoVA Steuer

Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist Österreichs standardisierte Verbrauchssteuer - eine einmalige Steuer, die bei der Lieferung oder Erstanmeldung von Personenkraftwagen (Klasse M1), Motorrädern und Quads (Klasse L) sowie leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1, wird ab 01.07.2025 entfallen) zu entrichten ist. Die Steuer wird auf Basis des CO2-Emissionen berechnet.

Autoblicker automatisiert vollständig die NoVA-Berechnung und wickelt alle verschiedenen Szenarien ab, in denen NoVA bezahlt, befreit oder rückgefordert werden muss. Unser System bestimmt automatisch die korrekte NoVA-Aktion basierend auf der Finanzsperre des Fahrzeugs in der österreichischen Genehmigungsdatenbank und ausgewählten Befreiungsgründen und gewährleistet so vollständige Compliance ohne manuellen Eingriff.

NoVA Befreiungsgründe

Mehrere Fahrzeugkategorien sind von der NoVA Steuer befreit:

  • Elektrofahrzeuge - Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit 0 CO2-Emissionen sind vollständig von der NoVA-Steuer ausgenommen

  • Behinderte Person - Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen

  • Diplomat - Diplomatische Fahrzeuge mit speziellem Befreiungsstatus

  • Taxi, Vermietung... - Umfasst Vorführfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, Taxis, Mietwagen, Gästewagen, Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge

  • B2B NoVA-Verpflichtungsübertragung - Beim Verkauf an einen anderen Autohändler, der die NoVA-Zahlung stattdessen übernimmt.

NoVA-Rückforderung für Exporte

Wenn ein Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt die Finanzsperre lauf BMF "Freigegeben" ist und an einem anderen Land exportiert wird, kann die NoVA innerhalb von 5 Jahren beim Finanzamt rückgefordert werden.

NoVA-Abwicklung in Autoblicker

Wo NoVA-Informationen angezeigt werden

Autoblicker zeigt NoVA-Informationen an drei wichtigen Stellen:

1. Fahrzeugansicht → Verkaufsübersicht Tab

  • Finanzsperre-Status: Zeigt den aktuellen Gesperrt/Freigegeben-Status in der österreichischen Genehmigungsdatenbank an

  • Echtzeitberechnung: Beim Setzen oder Ändern des öffentlichen Listenpreises wird die NoVA automatisch neu berechnet

    • Anwendbare NoVA: Zeigt den zu zahlenden Betrag (berechnet auf Basis des CO2-Wertes und Verkaufspreises)

    • Rückforderbare NoVA: Zeigt den rückforderbaren Betrag (berechnet auf Basis des Einkaufspreises)

2. Reservierungsliste-Seite

  • Finanzsperre-Spalte:

    • 🟠 Orange: "Unbekannt" - Datenauszug muss beim Hesteller angefordert werden, damit das Fahrzeug zur Genehmigungsdatenbank hinzugefügt und als "Gesperrt" markiert wird. Erst dann kann eine Rechnung ausgestellt werden.

    • 🟢 Grün: "Gesperrt" oder "Freigegeben" - Rechnung kann ausgestellt werden.

  • Der Finanzsperre-Status muss bestimmt sein (Gesperrt/Freigegeben), bevor Rechnungen erstellt werden können, wenn NoVA anwendbar ist.

3. Rechnungsliste-Seite

  • Finanzsperre-Spalte:

    • ⚫️ Grau: Keine NoVA-Aktion erforderlich (NoVA4-Übermittlung nicht erforderlich).

    • 🟠 Orange: NoVA-Aktion erforderlich - NoVA4-Dokument über das Menü herunterladen und über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt übermitteln.

    • 🟢 Grün: NoVA4 wurde übermittelt und von den Behörden genehmigt.

  • Der NoVA-Betrag wird unter der Gesamtspalte angezeigt (rückforderbare NoVA erscheint nur in Autoblicker, aber nicht auf gedruckten Rechnungen).

Wie Autoblicker NoVA-Aktionen bestimmt

Die erforderliche NoVA-Aktion hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Finanzsperre-Status des Fahrzeugs in der österreichischen Genehmigungsdatenbank zum Verkaufszeitpunkt (Unbekannt/Gesperrt/Freigegeben)

  2. Befreiungsgrund-Auswahl und Land des Kunden (Österreichisch vs. Nicht-Österreichisch)

NoVA-Entscheidungsmatrix

Finanzsperre-Status

Inländischer Kunde

Inländischer Kunde (Befreit)

Ausländischer Kunde

Unbekannt

❌ ​

Rechnung kann
nicht erstellt
werden


❌ ​

Rechnung kann

nicht erstellt

werden

✅ ​

Keine NoVA​

NoVA4 nicht

benötigt

Gesperrt

💰 ​​

NoVA anwendbar​

NoVA4 benötigt

Rechnung kann

erstellt werden

NoVA = €0 ​

NoVA4 nicht

benötigt

📋

​Keine NoVA​

NoVA4 benötigt

Freigegeben

✅ ​

NoVA = €0

NoVA4 nicht

benötigt

✅ ​

Keine NoVA

NoVA4 nicht

benötigt

💸 ​​

NoVA

rückforderbar

NoVA4 benötigt

Vorgehen bei "Unbekannt" Status der Finanzsperre:

Wenn bei einem Fahrzeug der Finanzsperre-Status "Unbekannt" angezeigt wird und die NoVA anfällt (Verkauf an einem inländischen Kunden), gehen Sie so vor:

  1. Erstellen Sie zuerst eine Reservierung.

  2. Fordern Sie einen Datenauszug beim Hersteller an.

  3. Warten Sie, bis der Hersteller das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank einträgt (Autoblicker überprüft ständig diese Eintragung und ändert den die Farbe zu grün und den Status Text von "Unbekannt" zu "Gesperrt".

  4. Den Datenauszug beim Hersteller abholen, einscannen und im Autoblicker unter Fahrzeug/Dokumente hochladen.

  5. Schließen Sie den Verkauf durch Rechnungsstellung ab.


Automatische Dokumentenerstellung

  • NoVA4: Autoblicker generiert automatisch NoVA4-Dokumente wenn erforderlich (roter Status zeigt ausstehende Übermittlung oder Genehmigung an - Sie müssen die Dokumente herunterladen und manuell an FinanzOnline übermitteln).​

  • NoVA1: Monatlich generiert und zum Download von der Buchhaltungsseite zusammen mit anderen Berichten verfügbar.

Wichtig:

Wenn der Finanzsperrstatus rot ist, laden Sie das NoVA4-Dokument aus dem Rechnungsmenü herunter und übermitteln Sie es über FinanzOnline, um den Sperr-/Freigabeprozess abzuschließen.

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