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Anschaffungskosten und Kaufpreis

Erfahren Sie, was als Anschaffungskosten gilt und wie sich diese bei der Differenzbesteuerung auf Ihre Gewinnmargen auswirken.

Vor über einem Monat aktualisiert

Was sind Anschaffungskosten?

Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis plus Ausgaben, die direkt mit dem Fahrzeugerwerb zum Zeitpunkt des Kaufs verbunden sind.

Typische Beispiele:

  • Plattform- oder Auktionsgebühren

  • Servicegebühren vom Verkäufer

  • Transportkosten zu Ihrem Standort

  • Makler- oder Vermittlungsgebühren

Diese müssen während des Kaufs anfallen und untrennbar mit dem Erwerb des konkreten Fahrzeugs verbunden sein.

Was sind KEINE Anschaffungskosten?

Kosten, die nach dem Kauf entstehen, sind reguläre Ausgaben, keine Anschaffungskosten:

  • Reparaturen und Wartung

  • Inspektionen (TÜV/Pickerl)

  • Werbung

  • Lagerkosten

Warum das bei der Differenzbesteuerung wichtig ist

Bei der Differenzbesteuerung reduzieren Anschaffungskosten im Kaufpreis Ihre steuerpflichtige Marge.

Beispiel:

Kauf: 8.000 € + 300 € Gebühren + 200 € Transport = 8.500 € gesamt Verkaufspreis: 12.000 €

Ohne Anschaffungskosten:

  • Marge: 12.000 € - 8.000 € = 4.000 €

  • MwSt: 667 €

  • Nettomarge: 2.833 €

Mit Anschaffungskosten:

  • Marge: 12.000 € - 8.500 € = 3.500 €

  • MwSt: 583 €

  • Nettomarge: 2.917 €

Sie sparen 84 € MwSt und erhöhen Ihre Nettomarge.

So dokumentieren Sie in Autoblicker

Für Anschaffungskosten:

  1. Fahrzeug öffnen → Kauf-Tab

  2. Kaufrechnung/-vertrag hochladen, der den Gesamtkaufpreis inklusive aller Gebühren und Transportkosten zeigt

Für Ausgaben nach dem Kauf:

  1. Zur Ausgaben-Seite gehen

  2. Ausgabe hochladen und mit dem Fahrzeug verknüpfen, indem Sie nach FIN oder Marke/Modell suchen

  3. Den Betrag angeben, der zu diesem Fahrzeug gehört

Autoblicker verwendet automatisch den korrekten Kaufpreis für die Gewinnmargen-Berechnung.


Rechtliche Grundlagen

Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten basiert auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

Umsatzsteuerrecht:

Einkommensteuerrecht:

  • EStR 2186 (Einkommensteuerrichtlinien) - Honorare für Vermittlungsprovisionen und Maklergebühren gelten als Anschaffungsnebenkosten

  • § 6 EStG 1988 (Bewertung) - Grundlage für die Bewertung von Wirtschaftsgütern

  • VwGH 23.02.2017, Ro 2016/15/0006 - Aufwendungen während des Anschaffungsvorgangs mit unmittelbarem zeitlichen und kausalen Zusammenhang zählen zu den Anschaffungsnebenkosten

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