Was sind Anschaffungskosten?
Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis plus Ausgaben, die direkt mit dem Fahrzeugerwerb zum Zeitpunkt des Kaufs verbunden sind.
Typische Beispiele:
Plattform- oder Auktionsgebühren
Servicegebühren vom Verkäufer
Transportkosten zu Ihrem Standort
Makler- oder Vermittlungsgebühren
Diese müssen während des Kaufs anfallen und untrennbar mit dem Erwerb des konkreten Fahrzeugs verbunden sein.
Was sind KEINE Anschaffungskosten?
Kosten, die nach dem Kauf entstehen, sind reguläre Ausgaben, keine Anschaffungskosten:
Reparaturen und Wartung
Inspektionen (TÜV/Pickerl)
Werbung
Lagerkosten
Warum das bei der Differenzbesteuerung wichtig ist
Bei der Differenzbesteuerung reduzieren Anschaffungskosten im Kaufpreis Ihre steuerpflichtige Marge.
Beispiel:
Kauf: 8.000 € + 300 € Gebühren + 200 € Transport = 8.500 € gesamt Verkaufspreis: 12.000 €
Ohne Anschaffungskosten:
Marge: 12.000 € - 8.000 € = 4.000 €
MwSt: 667 €
Nettomarge: 2.833 €
Mit Anschaffungskosten:
Marge: 12.000 € - 8.500 € = 3.500 €
MwSt: 583 €
Nettomarge: 2.917 €
Sie sparen 84 € MwSt und erhöhen Ihre Nettomarge.
So dokumentieren Sie in Autoblicker
Für Anschaffungskosten:
Fahrzeug öffnen → Kauf-Tab
Kaufrechnung/-vertrag hochladen, der den Gesamtkaufpreis inklusive aller Gebühren und Transportkosten zeigt
Für Ausgaben nach dem Kauf:
Zur Ausgaben-Seite gehen
Ausgabe hochladen und mit dem Fahrzeug verknüpfen, indem Sie nach FIN oder Marke/Modell suchen
Den Betrag angeben, der zu diesem Fahrzeug gehört
Autoblicker verwendet automatisch den korrekten Kaufpreis für die Gewinnmargen-Berechnung.
Rechtliche Grundlagen
Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten basiert auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Umsatzsteuerrecht:
§ 24 Abs 4 Z 1 UStG 1994 - Differenzbesteuerung: Bemessung nach Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis
Art. 312 Z 1 und Z 2 MwSt-RL 2006/112/EG - Begriffsbestimmung von "Verkaufspreis" und "Einkaufspreis" bei Differenzbesteuerung
Nebenkosten, die zeitlich nach dem Erwerb anfallen, erhöhen den Einkaufspreis nicht
Einkommensteuerrecht:
EStR 2186 (Einkommensteuerrichtlinien) - Honorare für Vermittlungsprovisionen und Maklergebühren gelten als Anschaffungsnebenkosten
§ 6 EStG 1988 (Bewertung) - Grundlage für die Bewertung von Wirtschaftsgütern
VwGH 23.02.2017, Ro 2016/15/0006 - Aufwendungen während des Anschaffungsvorgangs mit unmittelbarem zeitlichen und kausalen Zusammenhang zählen zu den Anschaffungsnebenkosten
