USt-Arten beim Fahrzeugkauf und -verkauf
Welche USt-Art beim Fahrzeugeinkauf zu wählen ist und wie das System die USt-Art für den Verkauf automatisch ableitet.
Aktualisiert
Beim Erfassen eines Fahrzeugeinkaufs legen Sie fest, mit welcher USt-Art das Fahrzeug erworben wurde. Diese Angabe bestimmt, welche Beträge Sie eingeben, und steuert später automatisch, mit welcher USt-Art das Fahrzeug verkauft wird.
USt-Art beim Einkauf
Im Reiter Einkauf eines Fahrzeugs, Abschnitt Finanzdaten, wählen Sie im Feld MwSt.-Art eine der folgenden Optionen:
- Inklusiv – Ihr Lieferant hat die volle USt ausgewiesen (Österreich 20 %, Deutschland 19 %; andere EU-Länder ihren jeweiligen Satz). Sie geben den Betrag (Brutto) sowie separat den MwSt.-Betrag aus der Einkaufsrechnung ein.
- Exklusiv – der Verkäufer hat 0 % USt berechnet. Das kommt häufig beim Ankauf von Unternehmen aus einem anderen EU-Land vor. Sie geben den Betrag (Netto) ein, ein MwSt.-Betrag entfällt.
- Differenz – die ursprüngliche USt ist unbekannt. Das ist der Normalfall, wenn Sie von einer Privatperson kaufen, die keine USt ausweisen kann. Es wird nur der Betrag erfasst, ohne gesonderten MwSt.-Betrag.
Haben Sie ein Fahrzeug mit Differenz (Differenzbesteuerung) eingekauft, verkauft das System es automatisch ebenfalls unter Differenzbesteuerung – unabhängig davon, wer der Käufer ist. Wie sich die Marge daraus berechnet, erklärt Differenzbesteuerung & Gewinnmarge.
USt-Art beim Verkauf
Die USt-Art auf der Verkaufsrechnung wählen Sie nicht manuell. Das System leitet sie einmalig bei Anlage des Kaufvertrags ab und friert sie danach ein – sie ändert sich auch nicht mehr, wenn sich später etwas an Kunde oder Rechnungsadresse ändert.
| Einkaufs-USt-Art | Käufer | USt-Art beim Verkauf |
|---|---|---|
| Differenz | beliebig | Differenzbesteuerung |
| Inklusiv / Exklusiv | Privatperson oder Unternehmen im Inland | Regelbesteuert (zum aktuellen USt-Satz) |
| Inklusiv / Exklusiv | Unternehmen mit USt-ID in einem anderen EU-Land | Keine Mehrwertsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung) |
| Inklusiv / Exklusiv | Käufer außerhalb der EU | Keine Mehrwertsteuer (Ausfuhrlieferung) |
Bei einer steuerfreien Lieferung an einen EU-Geschäftskunden können Sie beim Erstellen der Rechnung optional eine MwSt.-Kaution verrechnen. Sie deckt den USt-Betrag ab, bis der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegt.
Innergemeinschaftlich als eigene USt-Art gibt es nur bei reinen Dienstleistungsrechnungen – zum Beispiel für Aufbereitung oder Transport – an ein Unternehmen mit USt-ID in einem anderen EU-Land; dort greift das Reverse-Charge-Verfahren. Bei einem Fahrzeugverkauf an denselben Kunden wird der steuerfreie Fall stattdessen als innergemeinschaftliche Lieferung geführt.
Ob ein Fahrzeug überhaupt verkaufsbereit ist, sehen Sie am Fahrzeugstatus.