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USt-Arten beim Fahrzeugkauf und -verkauf

Welche USt-Art beim Fahrzeugeinkauf zu wählen ist und wie das System die USt-Art für den Verkauf automatisch ableitet.

Aktualisiert


Beim Erfassen eines Fahrzeugeinkaufs legen Sie fest, mit welcher USt-Art das Fahrzeug erworben wurde. Diese Angabe bestimmt, welche Beträge Sie eingeben, und steuert später automatisch, mit welcher USt-Art das Fahrzeug verkauft wird.

USt-Art beim Einkauf

Im Reiter Einkauf eines Fahrzeugs, Abschnitt Finanzdaten, wählen Sie im Feld MwSt.-Art eine der folgenden Optionen:

  1. Inklusiv – Ihr Lieferant hat die volle USt ausgewiesen (Österreich 20 %, Deutschland 19 %; andere EU-Länder ihren jeweiligen Satz). Sie geben den Betrag (Brutto) sowie separat den MwSt.-Betrag aus der Einkaufsrechnung ein.
  2. Exklusiv – der Verkäufer hat 0 % USt berechnet. Das kommt häufig beim Ankauf von Unternehmen aus einem anderen EU-Land vor. Sie geben den Betrag (Netto) ein, ein MwSt.-Betrag entfällt.
  3. Differenz – die ursprüngliche USt ist unbekannt. Das ist der Normalfall, wenn Sie von einer Privatperson kaufen, die keine USt ausweisen kann. Es wird nur der Betrag erfasst, ohne gesonderten MwSt.-Betrag.

Haben Sie ein Fahrzeug mit Differenz (Differenzbesteuerung) eingekauft, verkauft das System es automatisch ebenfalls unter Differenzbesteuerung – unabhängig davon, wer der Käufer ist. Wie sich die Marge daraus berechnet, erklärt Differenzbesteuerung & Gewinnmarge.

USt-Art beim Verkauf

Die USt-Art auf der Verkaufsrechnung wählen Sie nicht manuell. Das System leitet sie einmalig bei Anlage des Kaufvertrags ab und friert sie danach ein – sie ändert sich auch nicht mehr, wenn sich später etwas an Kunde oder Rechnungsadresse ändert.

Einkaufs-USt-ArtKäuferUSt-Art beim Verkauf
DifferenzbeliebigDifferenzbesteuerung
Inklusiv / ExklusivPrivatperson oder Unternehmen im InlandRegelbesteuert (zum aktuellen USt-Satz)
Inklusiv / ExklusivUnternehmen mit USt-ID in einem anderen EU-LandKeine Mehrwertsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung)
Inklusiv / ExklusivKäufer außerhalb der EUKeine Mehrwertsteuer (Ausfuhrlieferung)

Bei einer steuerfreien Lieferung an einen EU-Geschäftskunden können Sie beim Erstellen der Rechnung optional eine MwSt.-Kaution verrechnen. Sie deckt den USt-Betrag ab, bis der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegt.

Innergemeinschaftlich als eigene USt-Art gibt es nur bei reinen Dienstleistungsrechnungen – zum Beispiel für Aufbereitung oder Transport – an ein Unternehmen mit USt-ID in einem anderen EU-Land; dort greift das Reverse-Charge-Verfahren. Bei einem Fahrzeugverkauf an denselben Kunden wird der steuerfreie Fall stattdessen als innergemeinschaftliche Lieferung geführt.

Ob ein Fahrzeug überhaupt verkaufsbereit ist, sehen Sie am Fahrzeugstatus.