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Anschaffungskosten

Was zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeugs zählt, wie Sie sie im Kauf-Tab erfassen und warum sie sich auf die Differenzbesteuerung auswirken.

Aktualisiert


Die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs sind der Kaufpreis plus alle Kosten, die direkt mit dem Erwerb verbunden sind – nicht Kosten, die erst danach anfallen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nur die Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung senken.

Was zählt dazu

Zählt zu den AnschaffungskostenZählt nicht dazu
Kaufpreis laut Rechnung oder VertragReparaturen und Wartung
Plattform- oder Vermittlungsgebühren des VerkäufersAufbereitung nach dem Kauf
Transport zum eigenen StandortStandgebühren
Provisionen für die Vermittlung des AnkaufsInserats- und Werbekosten
§ 57a-Begutachtung / Pickerl

Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Kosten, die zum Zeitpunkt des Erwerbs anfallen und ohne die das Fahrzeug nicht in Ihren Bestand gelangt wäre, zählen zu den Anschaffungskosten. Alles, was danach anfällt, um das Fahrzeug verkaufsfertig zu machen oder zu vermarkten, ist eine laufende Ausgabe.

Wo Sie die Anschaffungskosten erfassen

Im Kauf-Tab eines Fahrzeugs geben Sie unter Finanzdaten einen einzigen Betrag ein – das ist der Gesamtbetrag der Anschaffungskosten, nicht nur der reine Kaufpreis. Enthält Ihr Einkauf mehrere Belege (z. B. Kaufrechnung plus separate Transportrechnung), addieren Sie die Beträge und tragen Sie die Summe ein.

  1. Wählen Sie im leeren Kauf-Tab, wie das Fahrzeug erworben wurde: Kaufvertrag erstellen, Dokumente hochladen oder Daten eingeben.
  2. Beim Hochladen liest das System aus dem ersten hochgeladenen Beleg Betrag, Datum, Referenz, Lieferant und MwSt. automatisch aus und füllt die Felder vor – laden Sie danach auch die übrigen Rechnungen (Transport, Vermittlung usw.) als Beleg hoch und passen Sie den Betrag auf die Summe aller anrechenbaren Kosten an.
  3. Prüfen Sie die vorausgefüllten Einkaufsdaten unter Basisdaten und Finanzdaten und ergänzen Sie Lieferant, MwSt.-Art und Referenz.
  4. Laden Sie unter Dokumente alle Rechnungen, Verträge oder Belege hoch, die zu den Anschaffungskosten zählen – Kaufrechnung, Transport, Aufbereitung durch den Verkäufer, Servicegebühren usw.
  5. Erfassen Sie unter Zahlungszuordnungen, wie der Betrag beglichen wurde – bar, Überweisung oder Kreditablösung.

Welche MwSt.-Art Sie wählen (Inklusiv, Exklusiv, Differenz oder Innergemeinschaftlich) bestimmt, wie der eingegebene Betrag steuerlich behandelt wird – siehe USt-Arten.

Es gibt nur ein Betragsfeld für den gesamten Einkauf. Es gibt keine separaten Felder für einzelne Kostenbestandteile wie Transport oder Vermittlungsgebühr – diese müssen im eingetragenen Betrag bereits enthalten sein.

Kosten nach dem Kauf gehören zu den Ausgaben

Kosten, die erst nach dem Erwerb anfallen – Reparaturen, Wartung, Aufbereitung, § 57a-Begutachtung, Inserate, Standgebühren – erfassen Sie nicht im Kauf-Tab, sondern als Ausgabe und verknüpfen sie dort mit dem Fahrzeug. Diese verknüpften Ausgaben erscheinen im Fahrzeug als Investitionen (netto) und mindern Ihren ausgewiesenen Gewinn, ändern aber nicht die Anschaffungskosten.

Auswirkung auf die Differenzbesteuerung

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten berechnet – nicht auf den vollen Verkaufspreis. Je höher die dokumentierten Anschaffungskosten, desto kleiner die steuerpflichtige Marge. Nach dem Kauf erfasste Ausgaben (Investitionen) mindern zwar den Gewinn, wirken sich aber nicht auf diese Marge aus – nur was im Kauf-Betrag steckt, zählt für die Differenzbesteuerung.

Details zur Berechnung der Marge finden Sie unter Differenzbesteuerung / Gewinnmarge.