VVO-Status: Gesperrt, Freigegeben, Unbekannt
Was die drei Finanzsperre-Status im VVO bedeuten und wie sie die NoVA-Pflicht beim Verkauf bestimmen.
Aktualisiert
Der VVO (Genehmigungsdatenbank der österreichischen Zulassungsbehörde) führt für jedes Fahrzeug einen Finanzsperre-Status. Dieser Status bestimmt, ob NoVA fällig, bereits bezahlt oder noch ungeklärt ist – und damit, wie ein Fahrzeug verkauft und fakturiert werden darf. Dieser Artikel gilt nur für österreichische Organisationen.
Die drei Status
| Status | Bedeutung | NoVA-Auswirkung |
|---|---|---|
| Gesperrt | Fahrzeug ist im VVO erfasst, aber NoVA wurde noch nicht bezahlt | NoVA wird beim Inlandsverkauf fällig |
| Freigegeben | Finanzsperre wurde aufgehoben | NoVA bezahlt; bei Export rückforderbar |
| Unbekannt | Kein Eintrag im VVO (häufig bei Neuimporten) | Vor Rechnungsstellung klären |
Diese Status sehen Sie im Bereich NoVA der Fahrzeugansicht, jeweils mit einem kurzen Hinweistext:
- Gesperrt – „NoVA wird beim Inlandsverkauf fällig.“
- Freigegeben – „NoVA bezahlt. Rückforderbar bei Export.“
- Unbekannt – „Kein Eintrag. Vor Rechnungsstellung klären.“
Ein Freigegeben-Status kann auch daher kommen, dass das Fahrzeug vorübergehend für eine begünstigte Person (z. B. Person mit Behinderung oder Diplomat) freigegeben wurde. Nach der Zulassung fällt es in der Regel wieder auf Gesperrt zurück.
Wie der Status verwendet wird
Solange das Fahrzeug Verfügbar oder in Aufbereitung ist, ruft Autoblicker den VVO-Status anhand der Fahrgestellnummer (VIN) ab und aktualisiert ihn automatisch. Kombiniert mit dem Land und dem Steuerstatus des Käufers ergibt sich daraus automatisch die richtige NoVA-Behandlung für den Deal – anwendbar, rückerstattbar oder befreit. Sie wählen den NoVA-Typ nie manuell.
Sobald das Fahrzeug verkauft ist, wird dieser fahrzeugseitige Status eingefroren und nicht mehr aktualisiert:
„Dieser Status wurde vor dem Verkauf des Fahrzeugs erfasst und wird nicht mehr aktualisiert. Die weitere Finanzsperre-Verfolgung erfolgt auf der Deal-Ebene.“
Die weitere Verfolgung übernimmt ab diesem Punkt die Finanzsperre-Karte im Deal.
Finanzsperre-Schritte im Deal
Für jeden Deal erzeugt Autoblicker eine Kette von VVO-Zustandsübergängen, die Sie mit dem Finanzamt/der Zulassungsbehörde abarbeiten müssen – sichtbar als Checkliste in der Deal-Timeline. Die Anzahl und Reihenfolge der Schritte hängt vom Szenario ab:
- Inlandsverkauf ohne Befreiung, Fahrzeug gesperrt – ein Schritt: Gesperrt → Freigegeben (NoVA bezahlen, Freigabe einholen).
- Export, Fahrzeug bereits freigegeben – ein Schritt: Freigegeben → Gesperrt (Exportsperre beantragen, NoVA-Rückerstattung einreichen).
- Export, Fahrzeug bereits gesperrt – kein Zustandswechsel nötig; der Schritt bleibt Gesperrt → Gesperrt, wird aber zur Nachvollziehbarkeit trotzdem erfasst.
- Befreiung (Behinderung/Diplomat), Fahrzeug gesperrt – zwei Schritte: Gesperrt → Freigegeben → Gesperrt (temporäre Freigabe zur Zulassung, danach erneute Sperre).
- Befreiung (Behinderung/Diplomat), Fahrzeug unbekannt – vier Schritte: Unbekannt → Gesperrt → Freigegeben → Gesperrt (zuerst Ersteintrag in die Genehmigungsdatenbank, dann wie oben).
- B2B-Übergabe an einen anderen Händler – immer ein Schritt ohne Zustandswechsel; die NoVA-Pflicht geht auf den kaufenden Händler über.
Jeder Schritt speichert, wann er abgeschlossen wurde. In der Timeline-Karte sehen Sie den Fortschritt („X von Y erledigt“) sowie eine Beschreibung des nächsten offenen Schritts. Über Erneut prüfen fragen Sie den aktuellen VVO-Status neu ab.
Rechnungssperre bei unbekanntem Status
Ist der VVO-Status Unbekannt und wurde keine NoVA-Befreiung ausgewählt, blockiert Autoblicker die Rechnungserstellung mit dem Hinweis:
„Rechnung kann nicht erstellt werden – Fahrzeug ist noch nicht in der Fahrzeugdatenbank. Datenauszug beim Hersteller zuerst bestellen.“
Um fortzufahren, muss das Fahrzeug entweder in den VVO eingetragen werden oder eine passende Befreiung ausgewählt werden. Details zur automatischen NoVA-Ermittlung und den Befreiungsgründen finden Sie im NoVA-Überblick. Für die Meldung selbst siehe NoVA4-Meldung einreichen.
Den offiziellen VVO-Eintrag eines Fahrzeugs können Sie jederzeit manuell über GDB prüfen in der Rechnungsansicht nachschlagen.